Dr. Peter Hintermüller
 
      
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Was ist ein Wahlarzt?
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Dr. Peter Hintermüller, Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe "Ein Privat- oder Wahlarzt ist ein niedergelassener Arzt 
ohne Vertragsverhältnis zu einer Krankenkasse."

Der Begriff "Wahlarzt" leitet sich aus dem Recht des Patienten 
ab, sich seinen Arzt frei und unbürokratisch wählen zu können.

 
  Aufzaehlung Eine Zuweisung durch einen anderen Arzt ist nicht nötig, aber durchaus möglich.
  Aufzaehlung Ein Wahlarzt kann zu jedem anderen Wahlarzt, zu einem Kassenarzt oder
    in ein Krankenhaus überweisen.
  Aufzaehlung Vom Wahlarzt ausgestellte Rezepte ermöglichen Ihnen - wie beim Kassenarzt -
den direkten Bezug von Medikamenten in jeder Apotheke.

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