WANN? |
WENDEN Sie sich an |
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Sie haben ANSPRUCH auf |
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Dazu BRAUCHEN Sie |
Ab
Kenntnis der Schwangerschaft |
Arzt |
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Mutter-Kind-Pass
[notwendig für den Erhalt des Kinderbetreuungsgeldes in voller Höhe
ab dem 18. Lebensmonat des Kindes] |
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vorgeschriebene Untersuchungen
während der SS und bis zum 14. LM
[Lebensmonat] des
Kindes |
Arbeitgeber
[ bei Probezeit und befristeten Dienst-
verhältnissen] |
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Kündigungs-
und Entlassungsschutz 1)
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Ärztliche
Bestätigung über voraussichtlichen Entbindungstermin |
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Schutz
vor schädigender Arbeit 2) |
Bei
Gefahr für Gesundheit von Mutter und Kind |
Arbeitgeber |
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Individuelles
Beschäftigungsverbot |
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Bescheinigung
des Arbeitsinspektionsarztes oder des Amtsarztes |
TGKK |
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Vorzeitiges Wochengeld |
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Zeugnis des Arbeitsinspektionsarztes oder des Amtsarztes |
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Entgeltbescheinigung |
12
Wochen vor voraussichtlicher Entbindung |
Arbeitgeber |
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Ärztliche Bestätigung über voraussichtlichen Entbindungstermin |
8
Wochen vor voraussichtlicher Entbindung |
Arbeitgeber |
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Absolutes
Beschäftigungsverbot |
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TGKK |
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Wochengeld
3) |
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Blaue
Entgeltbescheinigung vom Arbeitgeber |
Ärztliche
Bestätigung über voraussichtlichen Entbindungstermin |
Entbindung |
Krankenhaus-
verwaltung |
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Geburtsanzeige
bei Magistrat/Gemeinde des Geburtsortes binnen 24 Stunden |
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Meldezettel
Dokumente der Eltern: Geburtsurkunde,
Staats- bürgerschaftsnachweis, Nachweis über akademischen Grad,
evtl. Heirats-, Scheidungs- oder Sterbeurkunde
AusländerInnen: zusätzlich Reisepässe oder
Staatsangehörigkeitsausweise, alle frendsprachigen Urkunden im
Original und übersetzt von gerichtlich beeideten DolmetscherInnen |
Magistrat/Standesamt
in dessen Bereich (Bezirk) die Geburt erfolgte |
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Geburtsurkunde
4) |
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gebührenfreie Geburtsbescheinigung/TGKK |
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eventuell Vaterschaftsanerkennung bei unehelichen Kindern |
Meldeamt |
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Meldezettel in mehrfacher Ausfertigung 5) |
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amtlicher
Lichtbildausweis der/des Anmeldenden
Geburtsurkunde
des Kindes |
TGKK |
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Fortbezug
des Wochengeldes |
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Standesamtliche
Geburtsbescheinigung
eventuell Bescheinigung über Frühgeburt oder Kaiserschnittentbindung |
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Kinderbetreuungsgeld,
eventuell Zuschuss, wenn kein Anspruch auf Wochengeld besteht |
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Antragsformulare
Meldezettel des Kindes und der Antragstellerin
Geburtsurkunde des Kindes
Nachweis über den
An- spruch auf Familienbeihilfe |
Finanzamt |
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Familienbeihilfe |
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Antragsformular
Geburtsurkunde und
Meldezettel des Kindes
Meldezettel des
bezugs- berechtigten Elternteiles |
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Sozialversicherung |
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Mitversicherung
des Kindes |
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Geburtsurkunde des Kindes
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Ab
Entbindung, spätestens bei Ende Mutterschutz bzw. bis 8 Wochen nach der
Geburt |
Arbeitgeber |
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Mitteilung
der Karenz von Mutter bzw. Vater [längstens bis zum 2. Geburtstag!] oder
Teilzeitkarenz.
Bei Ablehnung der
Teilzeitkarenz
durch den Arbeitgeber
ersatzweise Karenzanmeldung möglich;
bei unsachlicher Ablehnung: Klage beim Arbeitsgericht möglich
seit 1.1.2008: Kinderbetreuungsgeld NEU |
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Mündliche
oder schriftliche Anmeldung der alleinigen Inanspruchnahme durch
Mutter oder Vater
Elternkarenz
und/oder der
Teilzeitbeschäftigung bei Teilung zwischen Vater und Mutter. Bekanntgabe der gewünschten Dauer, bei Teilzeitbeschäftigung
gewünschtes Ausmaß und zeitliche Lage.
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8
Wochen nach der Entbindung, bis spätestens zum Ende des Wochengeld-
bezuges |
TGKK |
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Kinderbetreuungsgeld
und eventueller Zuschuss
[Zuschuss zum
Kinderbetreuungsgeld für Alleinerzieherinnen auch ohne Namensnennung
des Kindesvaters möglich.
Beachten Sie jedoch die
Rückzahlungsverpflichtung!]
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Antragsformulare
Meldezettel des Kindes und der Antragstellerin
Geburtsbescheinigung des Kindes
Nachweis über den Bezug
von Familienbeihilfe
Einkommensnachweis des
zweiten Elternteiles und der übrigen im
gemeinsamen Haushalt lebenden Kinder für Zuschuss zum
Kinderbetreuungsgeld
[Evtl. Adoptionsnachweis
oder Pflegschaftsvertrag]
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Spätestens
3 Monate vor Ablauf der zuerst beanspruchten Karenz |
Arbeitgeber |
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Verlängerung
der Karenz bis zum 2. Geburtstag des Kindes oder |
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Mündliche
oder schriftliche Bekanntgabe der gewünschten Dauer
bei
Teilzeitkarenz Vereinbarung über Ausmaß und Lage der Arbeitszeit mit
ArbeitgeberIn |
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Bekanntgabe einer
Teilzeitkarenz |
3
Monate vor dem Ende der Karenz bzw. der Teilzeitbe- schäftigung |
Arbeitgeber |
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Aufgeschobene
Karenz bis zum Volksschuleintritt des Kindes
[spätestens bis
Vollendung des 7. Lebensjahres]
Bei
Inanspruchnahme von
aufgeschobener Karenz kein Kinderbetreuungsgeld! |
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Mündliche
oder schriftliche Anmeldung der Karenz durch Mutter oder Vater |
Bei
Mutter- oder Vaterschaftsaustritt und Abfertigungsanspruch, bis
spätestens 3 Monate vor dem 2. Geburtstag des Kindes |
Arbeitgeber
[Mitarbeitervorsorgekasse] |
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Abfertigung
[bei entsprechenden Vordienstzeiten] |
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Schriftliche
Austrittserklärung |
Vor
Arbeitsaufnahme/ Wiedereintritt nach Karenz |
AMS |
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Kinderbetreuungsbeihilfe |
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Antragsformular
Meldezettel des Kindes
und der Antragstellerin
Betreuungskostennachweis
Einkommensnachweis der
Eltern |