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Schwangerschaftskontrollen


Bei jeder Kontrolle werden Blutdruck, Gewicht, Urin, Hämoglobin,
Wachstum des Bauches, Muttermund, Gebärmutterhals, 
das Scheidensekret und die kindlichen
Herztöne kontrolliert.

Geburtshilfe

   
Zusätzlich werden spezielle Untersuchungen gemäß nachfolgender Tabelle durchgeführt:

* SSW = Schwangerschaftswoche

06. - 16. SSW*

Mutter-Kind-Pass

Mutter-Kind-Pass I: Krebsabstrich/Ultraschall
Erster Nachweis der kindlichen Herztöne; auf Wunsch NEU Ultraschall; Blutentnahme für Blutgruppenausweis, Antikörper, Infektionsstatus (Röteln, Syphilis, Toxoplasmose, NEU HIV-Testung)
17. - 20. SSW Mutter-Kind-Pass II: wie bei jeder Kontrolle (s.o.) und Ultraschall: Wachstum des Kindes
11. - 13. SSW   Ultraschall: Nackendickemessung (Hinweis auf Mongolismus), eventuell pränatale Diagnostik
18. - 22. SSW   Ultraschall: Ausschluss von Mehrlingen, Kontrolle der Anatomie, 
Überprüfung des Geburtstermins 
21. - 22. SSW   Eventuell Spezial-Ultraschall: Überprüfung der kindlichen Organe
25. - 28. SSW

Mutter-Kind-Pass

Mutter-Kind-Pass III: zusätzlich Blutabnahme mit Blutbild, Rhesus-, Hepatitis B und Toxoplasmose-Antikörper; Ultraschall; 
NEU
Zuckerbelastungstest (oraler Glukose-Toleranztest "o-GTT") zum Ausschluss eines Schwangerschafts-Diabetes 
30. - 34. SSW Mutter-Kind-Pass IV: wie bei jeder Kontrolle, Ultraschall, eventuell Rhesus- und Toxoplasmose-Antikörper
35. - 38. SSW Mutter-Kind-Pass V: Feststellen der kindlichen Lage (Ultraschall)
Ultraschall auch bei Verdacht auf Steißlage oder Ausschluss einer Wachstumsstörung, Aufzeichnung kindlicher Herztöne (CTG)
38. - 40. SSW   Rhesus- und Toxoplasmose-Antikörperkontrolle, falls bei Schwangerschaftsbeginn negativ; CTG; Ultraschall
ab 40. SSW   Bei Terminüberschreitung Kontrollen 2-3 mal wöchentlich mit CTG und
Ultraschall zur Überprüfung der Fruchtwassermenge und des kindlichen Wohlbefindens.
    Solange Mutter und Kind wohlauf sind, kann mit einer Geburtseinleitung bis etwa 10-14 Tage über Termin zugewartet werden. 
Bestehen Anhaltspunkte für eine verminderte Leistung der Plazenta (Abnahme der Kindsbewegungen und der Fruchtwassermenge) oder für eine "Schwangerschaftsvergiftung" (= Gestose) bei der Mutter, muss die Geburt bereits früher eingeleitet werden.


Mit 1. Jänner 2010 wurden folgende Untersuchungen zusätzlich in den Mutter-Kind-Pass aufgenommen:
Aufzaehlung Zuckerbelastungstest zur Früherkennung von Schwangerschaftsdiabetes 
Aufzaehlung HIV Testung zum Schutz des Ungeborenen vor Ansteckung
Aufzaehlung Ultraschalluntersuchung zum Ausschluss einer Eileiterschwangerschaft und 
   Chromosomenschäden zwischen der achten und zwölften Schwangerschaftswoche
   
Beachten Sie bitte:
Die Durchführung des HIV-Tests m Rahmen der ersten Untersuchung und die Durchführung des oralen Glukosetoleranztests im Rahmen der dritten Untersuchung sind ab 1. Jänner 2011 Voraussetzung für die Weitergewährung des Kinderbetreuungsgeldes in voller Höhe.

Für die Jahre 2008 und 2009 sind HIV-Test und Zuckerbelastungstest zwar Bestandteil des Untersuchungsprogramms für Schwangere, sie sind jedoch nicht Voraussetzung für die Weitergewährung des Kinderbetreuungsgeldes in voller Höhe.
 
 
Letzte Aktualisierung/Revision: 06.01.2010
 
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