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Schwangerschaftskontrollen
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Bei jeder Kontrolle werden Blutdruck, Gewicht, Urin, Hämoglobin, Wachstum des
Bauches, Muttermund, Gebärmutterhals,
das Scheidensekret und die kindlichen
Herztöne kontrolliert.
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Zusätzlich werden spezielle Untersuchungen
gemäß nachfolgender Tabelle durchgeführt:
* SSW = Schwangerschaftswoche
06. -
16. SSW* |
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Mutter-Kind-Pass I:
Krebsabstrich/Ultraschall Erster Nachweis der kindlichen
Herztöne; auf Wunsch
NEU Ultraschall; Blutentnahme für Blutgruppenausweis, Antikörper, Infektionsstatus (Röteln,
Syphilis, Toxoplasmose, NEU HIV-Testung) |
17. - 20. SSW |
Mutter-Kind-Pass II: wie bei
jeder Kontrolle (s.o.) und Ultraschall: Wachstum des Kindes |
11. -
13. SSW |
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Ultraschall:
Nackendickemessung (Hinweis
auf Mongolismus), eventuell
pränatale Diagnostik |
18. -
22. SSW |
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Ultraschall: Ausschluss von
Mehrlingen, Kontrolle der Anatomie,
Überprüfung des Geburtstermins |
21. - 22. SSW |
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Eventuell Spezial-Ultraschall:
Überprüfung der kindlichen Organe |
25. - 28. SSW |
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Mutter-Kind-Pass
III:
zusätzlich Blutabnahme mit Blutbild, Rhesus-, Hepatitis B und
Toxoplasmose-Antikörper; Ultraschall;
NEU Zuckerbelastungstest (oraler Glukose-Toleranztest "o-GTT") zum Ausschluss eines
Schwangerschafts-Diabetes |
30. -
34. SSW |
Mutter-Kind-Pass IV: wie bei
jeder Kontrolle, Ultraschall, eventuell Rhesus- und Toxoplasmose-Antikörper |
35. - 38. SSW |
Mutter-Kind-Pass V: Feststellen der kindlichen
Lage (Ultraschall)
Ultraschall auch bei Verdacht auf Steißlage oder Ausschluss einer
Wachstumsstörung, Aufzeichnung kindlicher Herztöne (CTG) |
38. - 40. SSW |
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Rhesus- und
Toxoplasmose-Antikörperkontrolle, falls bei Schwangerschaftsbeginn negativ;
CTG; Ultraschall |
ab
40. SSW |
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Bei Terminüberschreitung
Kontrollen 2-3 mal wöchentlich mit CTG und
Ultraschall zur Überprüfung der Fruchtwassermenge und des kindlichen
Wohlbefindens. |
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Solange Mutter und Kind wohlauf sind, kann mit einer Geburtseinleitung bis etwa 10-14 Tage über Termin zugewartet werden.
Bestehen Anhaltspunkte für eine verminderte Leistung der Plazenta (Abnahme der Kindsbewegungen und der Fruchtwassermenge) oder für eine "Schwangerschaftsvergiftung" (=
Gestose) bei der Mutter, muss die Geburt bereits früher eingeleitet werden. |
Mit 1. Jänner 2010 wurden folgende Untersuchungen zusätzlich in den
Mutter-Kind-Pass aufgenommen:
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Zuckerbelastungstest zur Früherkennung von
Schwangerschaftsdiabetes
HIV Testung zum Schutz des Ungeborenen vor Ansteckung
Ultraschalluntersuchung zum Ausschluss
einer Eileiterschwangerschaft und
Chromosomenschäden zwischen der achten und zwölften Schwangerschaftswoche |
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Beachten Sie
bitte:
Die Durchführung des HIV-Tests m Rahmen der ersten
Untersuchung und die Durchführung des oralen Glukosetoleranztests im
Rahmen der dritten Untersuchung sind ab 1. Jänner 2011 Voraussetzung
für die Weitergewährung des Kinderbetreuungsgeldes in voller Höhe. |
Für die Jahre 2008 und 2009 sind HIV-Test und Zuckerbelastungstest
zwar Bestandteil des Untersuchungsprogramms für Schwangere, sie sind
jedoch nicht Voraussetzung für die Weitergewährung des
Kinderbetreuungsgeldes in voller Höhe. |
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Letzte Aktualisierung/Revision: 06.01.2010 |
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