Rötelnimmunstatus
Bei einer
Schwangerenvorsorgeuntersuchung in der Frühschwangerschaft werden nach der
Blutabnahme unter anderem die Blutgruppe und der Rötelnimmunstatus (Röteln-Antikörper-Titer)
bestimmt.
Dadurch wird festgestellt, ob nach einer im Kindesalter durchgemachten
Rötelnerkrankung genügend Abwehrstoffe (Titer von 1:32 oder höher) im Blut gegen eine neuerliche
Rötelninfektion vorhanden sind.
Warum impfen?
Die im Kindesalter relativ harmlose
Rötelnerkrankung kann zu einer Miterkrankung und Schädigung der Frucht führen, wenn sie zum ersten Mal
in der Frühschwangerschaft (in den ersten 3 - 4 Monaten) auftritt. Der neue
Impfplan sieht vor, dass die Impfung gegen Röteln gemeinsam mit jener gegen
Masern und Mumps zweimalig, im 14. Lebensmonat und bei Schuleintritt, erfolgt. Um
einem Erkrankungsrisiko bei jenen Mädchen vorzubeugen, bei denen der neue
Impfplan noch keine Anwendung gefunden hat, werden diese vielerorts zwischen dem 10. und 14. Lebensjahr geimpft.
Eine Überprüfung der vorhandenen Antikörper vor einer geplanten Schwangerschaft
ist anzuraten.
Falls die Blutuntersuchung in der Frühschwangerschaft ergeben hat, dass eine Frau keine oder zu wenig
Abwehrstoffe gegen Röteln besitzt, sollte die werdende Mutter sich von
Rötelnerkrankten fernhalten. Zusätzlich wird im Wochenbett eine Impfung
durchgeführt, um sie in der nächsten Schwangerschaft vor einer für ihr
Ungeborenes schädigenden Rötelnerkrankung zu schützen.
Impfung
Der Impfstoff wird in den Oberarm gespritzt. Durch diese Injektion kann es manchmal zu geringen
Nebenwirkungen, wie z.B. Ausschlag, leichtes Fieber, Kopf- und Gelenksschmerzen kommen, welche
jedoch nach kurzer Zeit wieder abklingen.
Es ist wichtig, nach der Impfung während drei Monaten für eine geeignete
Empfängnisverhütung zu sorgen.
Kontrolle
Nach dieser Zeit von drei Monaten ist eine neuerliche Blutabnahme zur Kontrolle des Impferfolges
notwendig.
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