8. Sport und Reisen (lesen Sie auch: Das
Sport- und Freizeitalphabet für die Schwangerschaft)
Sport
Eine sportliche Betätigung mit gleichmäßiger geringer Belastung, z. B. Schwimmen, Wandern, Radfahren, Skilanglauf oder Jogging, kann bei einem ungestörten Schwangerschaftsverlauf ausgeübt werden, insbesondere, wenn diese Sportarten bereits vor der Schwangerschaft betrieben wurden.
Leistungssport und Sportarten mit abrupten Bewegungen oder erhöhter Sturzgefahr sowie der Gefahr der Verletzung des Bauches sind ungeeignet und daher zu meiden. Hierzu zählen z.B. Leichtathletik, Tennis, Squash, andere Ballspiele, der alpine Skilauf, Reiten sowie Roll- und Schlittschuhlauf und Tauchen.
Insbesondere das Schwimmen und eine gezielte Gymnastik sind zur Vorbeugung bzw. Linderung von Rückenschmerzen sowie zur
Vorbereitung auf die Geburt sinnvoll. Die Angst vor aufsteigenden Infektionen durch das Schwimmen ist unbegründet, wenn man freie Gewässer mit hoher Keimbesiedlung meidet. Frauen, die zu Scheidenentzündungen neigen, sollten prophylaktisch vor dem Schwimmen einen mit
Vaseline bestrichenen Tampon und nach dem Schwimmen ein Milchsäurezäpfchen in die Scheide einfuhren.
Reisen
Reisen ist in der Schwangerschaft grundsätzlich möglich und auch nicht mit einem großen Risiko verbunden, wenn einige Regeln befolgt werden:
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Als günstigste Reisezeit ist das 2.
Schwangerschaftsdrittel zu empfehlen, da es zum einen das |
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"Stadium des Wohlbefindens" darstellt und zum anderen im 1. Drittel eine Fehlgeburts- und im 3. Drittel eine Frühgeburtsgefahr besteht. |
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Geeignete Reiseziele sollten folgende Bedingungen erfüllen: |
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keine extremen Klima-, Höhen- oder Temperaturschwankungen, keine erhöhte Gefahr von Magen-Darm- oder sonstigen Infektionen und keine vorgeschriebenen oder empfohlenen Impfungen. |
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Geeignete Verkehrsmittel sind insbesondere bei weiteren Reisen Bahn oder Flugzeug. |
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Gegen das Fliegen in der Schwangerschaft bestehen grundsätzlich keine Einwände, da es sich nicht ungünstig auf das Kind auswirkt. Bei der Planung sollte jedoch bedacht werden, dass manche Fluggesellschaften keine schwangeren Frauen transportieren! |
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Längere Auto- oder Busfahrten sind in der Schwangerschaft wegen der Erschütterungen und der |
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damit einhergehenden möglichen Wehenauslösung sowie der im Vergleich zu anderen Verkehrsmitteln höheren Unfallgefahr nicht zu empfehlen. Grundsätzlich ist das Autofahren in der Schwangerschaft jedoch möglich. Allerdings muss man beim Anlegen des Dreipunkt-Sicherheitsgurtes darauf achten, dass der horizontale Gurtteil über dem knöchernen Becken und nicht über dem Bauch liegt. |
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Vor dem Reiseantritt sollte in jeden Fall eine Vorsorgeuntersuchung durchgeführt werden. |
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Auch wenn diese den normalen Schwangerschaftsverlauf bestätigt, ist es ratsam, Informationen über eine mögliche medizinische Versorgung am Zielort für den Bedarfsfall einzuholen. Selbstverständlich muss der
Mutter-Kind-Pass mitgeführt werden. |
Die Zusammenfassung entstand unter Verwendung des Buches "Schwangerenvorsorge" von Sabine de Wall, Michael Glaubitz aus der Bücherei der Hebamme, Band 6, Verlag Enke, 1997.
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